Das Reiserecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern. Inhalt hierbei ist der Pauschalreisevertrag, Rechte bei Mängeln (z.B. Preisnachlass oder Schadenersatz), Stornierungsbedingungen und Rücktrittsrechte. Reisende können bei Komplikationen mit der Reise Ansprüche geltend machen.
Zudem werden oftmals Reiseversicherungen abgeschlossen, um Risiken wie Krankheit oder Unfälle abzusichern. Ziel ist der Schutz der Reisenden und die Sicherstellung der Erfüllung von Reisevereinbarungen.
Sollte kein Pauschalreisevertrag vorliegen, sind in der Regel dennoch allgemein zivilrechtliche Ansprüche möglich, die jedoch strickt von den klassischen Vorschriften des Reiserechtes zu trennen sind. Dies ist im Rahmen der Bearbeitung zu prüfen.
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