Kaufrecht:
Das Kaufrecht regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen Käufer und Verkäufer. Bekannt ist der (Gebraucht-) Fahrzeug(verkauf). Der Verkäufer verpflichtet sich zur mangelfreien Übergabe und Übereignung der Sache, während der Käufer diese zu zahlen und abzunehmen hat. Bei Mängeln an der gekauften Sache stehen dem Käufer Rechte der Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung des Kaufpreises und/oder Schadenersatz zu. Weitere Vorschriften betreffen die Verjährung, Haftung für Sach- und Rechtsmängel sowie die Gefahrtragung.
Vertragsrechts:
Das Vertragsrecht regelt die Entstehung und Wirkungen von Verträgen, insbesondere das Zustandekommen durch Angebot und Annahme. Grundlagen sind die allgemeinen Vorschriften über die Willenserklärung, Auslegungen, Bindungen und Störungen von Verträgen sowie die Rechte und Pflichten der Parteien. Im Falle einer Pflichtverletzung eines Vertragspartners ergeben sich Ansprüche auf Schadenersatz. Ebenso umfassen die Regelungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), den Rücktritt, die Anfechtung von Verträgen und Verjährung von Ansprüchen dem Grunde nach.
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