Das Arbeitsrecht regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, einschließlich Arbeitsverträgen, Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch und Tarifverträgen. Die wesentlichen Vorschriften finden sich im BGB, Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Unterschieden wird zwischen Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Ersteres normiert die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz, Entgeltansprüche und Arbeitszeitregelungen. Das Kollektivarbeitsrecht regelt die kollektive Interessenvertretung durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und die Mitbestimmungen nach dem BetrVG.
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