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Ihr Anwalt berät Sie rechtlich, vertritt Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht und hilft Ihnen, Ihre Rechte gesetzesgemäß durchzusetzen. In emotionaler Hinsicht ist Ihr Anwalt ebenfalls eine Stütze und kann Ihnen sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Form Hilfeleistung geben. Ein offenes Gespräch mit diesem ist stets vorteilhaft.
Ein Anwalt ist oft sinnvoll, wenn rechtliche Unsicherheiten bestehen, Sie Ansprüche gesetzeskonform durchsetzen möchten oder Streitigkeiten beilegen müssen/möchten. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang, was bedeutet das ausschließlich dieser für Sie prozessuale Handlungen vornehmen kann. Bei kleinen Streitigkeiten kann jedoch ebenso auf eine Schlichtungsstelle zurückgegriffen werden.
Sie können jederzeit den Anwalt wechseln. Beachten Sie jedoch mögliche Gebühren für bereits geleistete Arbeit, da ein Rechtsanwalt stets für seine eigene Tätigkeit abrechnet. Sinnvoll ist daher, sofern Unzufriedenheiten bestehen sollten, diese offenkundig anzusprechen.
Wenn Sie den Anwalt wechseln, ist dieser verpflichtet, Ihnen Ihre Unterlagen auszuhändigen oder wenn gewünscht direkt an den neuen Anwalt zu übermitteln.
Die Kosten sind fallabhängig. Diese können sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), einem Stundenhonorar oder einem Pauschalhonorar richten. Üblich ist die Abrechnung nach dem RVG. Hiernach wird nach dem Gegenstandstreitwert bemessen. In der Regel ist dies die Forderungshöhe, wobei insbesondere anderweitige Regelungen für Beratungen, im Arbeitsrecht, Mietrecht, Straf- und Bußgeldsachen gelten.
Beim ersten persönlichen Beratungsgespräch fallen Gebühren von maximal 190,00 € zzgl. MwSt. neben den notwendigen Auslagen an (Erfahrungsgemäße Dauer i.d.R. ein bis eineinhalb Stunden). Sämtliche weiteren Nachfragen zur selben Thematik/Beratung erhöhen die Kosten auf maximal 250,00 € zzgl. MwSt. nebst notwendigen Auslagen.
Für eine telefonische Einfachberatung werden erfahrungsgemäß etwa 30 Minuten eingeplant und in der Regel Kosten in Höhe von 80,00 € zzgl. MwSt. berechnet.
Beachten Sie, dass die Beratungsgebühr auf die außergerichtliche Tätigkeit, wenn diese veranlasst wird, Anrechnung findet.
In der Regel ist dies zu bejahen, viele Anwälte bieten flexible Zahlungsmodelle an. Sofern dies für Sie in Betracht kommt, fragen Sie von Beginn an nach einer solchen Möglichkeit. Konkrete Modalitäten können dann besprochen und vereinbart werden.
Dies ist je nach Rechtsschutzversicherungsvertrag zu beurteilen, da oftmals beispielsweise vorsätzliche Straftaten ausgeklammert werden. Im Rahmen dessen kann der Anwalt bei der Rechtsschutzversicherung eine sogenannte Deckungsanfrage stellen. Erteilt die Rechtsschutzversicherung diese, übernimmt sie in der Regel die Gebühren der Rechtsanwälte und des Gerichtes, die Entschädigungen für Zeugen, die Kosten des Sachverständigen und des Gerichtsvollziehers.
Erteilt sie diese nicht kann weitere Korrespondenz geführt werden, ggfs. sind Missverständnis aufgekommen. Andernfalls können Sie einen Kostenvoranschlag bei Ihrem Anwalt verlangen.
Sie selbst tragen daher grundsätzlich lediglich die mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung. Diese kann sich allerdings je nach Rechtsschutzversicherungsbedingungen erhöhen, z.B. wenn Fahrt- und Abwesenheitsgelder des Anwaltes nicht getragen werden und damit auf Sie als Auftraggeber zurückgegriffen werden müsste.
Ihre konkreten Rechtsschutzversicherungsbedingungen erfahren Sie bei Ihrem Versicherungsgeber. Streitigkeiten gegen Ihre Versicherung kann ebenso anwaltlich unterstützt werden.
Haben Sie keine Rechtsschutzversicherungen und können die Beratung und/oder Prozesskosten nicht aus eigenen wirtschaftlichen Mitteln decken, besteht die Möglichkeit von staatlicher Unterstützung. Hierüber entscheidet das Amtsgericht auf Antrag.
Beratung und/oder außergerichtliche Vertretung:
Bezüglich der Kosten einer Beratung und/oder der außergerichtlichen Vertretung durch einen Rechtsanwalt besteht die Möglichkeit Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Das Formularund die weiteren Hinweise hierzu finden Sie hier:
https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_beratungshilfe/form_beratungshilfe_node.html
Sollten Sie Fragen oder Hilfe beim Ausfüllen des Formulars brauchen, steht Ihnen die Rechtsantragsstelle beim jeweiligen Amtsgericht kostenlos zur Seite. Beachten Sie, dass der Antrag spätestens innerhalb von vier Wochen nach Beratung zu stellen ist.
Sollte Ihnen Beratungshilfe bewilligt worden sein, haben Sie eine Gebühr in Höhe von 15,00 € an Ihren Anwalt zu zahlen. Zusätzlich haben Sie diesem ein Original für den Rechtsanwalt, welches Sie durch die Bewilligung erhalten, zu übergeben.
Gerichtliche Vertretung:
Ein ähnliches Konstrukt wie die Beratungshilfe ist im Rahmen eines Prozesses vorhanden und nennt sich Prozesskostenhilfe (PKH). Dieses Formular und die weiteren Hinweise hierzu finden Sie hier:
https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_prozesskostenhilfe/form_prozesskostenhilfe_node.html
Ebenfalls in diesem Rahmen steht Ihnen die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes kostenlos zur Verfügung.
Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn durch die finanzielle Situation die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht oder nur teilweise getragen werden können. Voraussetzungen sind eine persönliche und wirtschaftliche Bedürftigkeit, Aussicht auf Erfolg der Angelegenheit und keine Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung.
Wird diese bewilligt, übernimmt der Staat die Gerichtskosten und ggfs. die Kosten Ihres Anwalts, je nach Fall auch in Form von Ratenzahlungen Ihrerseits. Ein Rückzahlungsverlangen ist möglich, wenn sich die finanzielle Lage innerhalb von 4 Jahren nach der Bewilligung verbessert.
Beachten Sie, dass die Prozesskostenhilfe nur für deutsche Gerichte gilt und nicht sämtliche Kosten des Verfahrens (z.B. Kosten der Gegenseite) abdeckt.
Beachten Sie diese Informationen und zumindest eine Kopie des ausgefüllten Antrages an Ihren Anwalt zu reichen, da dieser im Prozess die PKH beantragen muss.
Die erste Kontaktaufnahme erfolgt je nach Persönlichkeit üblicherweise über E-Mail, Telefon oder vor Ort. In jedem Fall ist unerlässlich, dass Sie Ihr Anliegen wahrheitsgemäß schildern und relevante Dokumente, wie beispielsweise Verträge, Schriftverkehr, Beweise, Klagen oder Behördenbescheide dem Anwalt einreichen.
Im Rahmen des Erstgesprächs erhalten Sie in der Regel eine erste Einschätzung, basierend auf den vorliegenden Informationen, über die Aussichten Ihrer Angelegenheit. Beachten Sie hierbei, dass die Durchsicht von Unterlagen und der wahrheitsgemäße Sachverhalt zugrunde liegen müssen. Ist dies nicht der Fall, ist eine rechtliche Ersteinschätzung ggfs. nicht möglich oder kann erheblich tangieren.
Ihre Unterlagen müssen Sie dem Anwalt nicht im Original einreichen, hier reichen Kopien oder Scans. Allerdings sollten Originale griffbereit bleiben, falls das Gericht diese verlangt. Eingereichte Originale an den Anwalt, hat dieser an Sie zurückzuführen.
Die Dauer hängt unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Falls ab. Einfache Angelegenheiten können Wochen dauern, während Gerichtsverfahren, insbesondere auch aufgrund deren internen Organisationen, Monate oder gar Jahre beanspruchen können. Eine Erledigung auch in außergerichtlichen Angelegenheiten innerhalb von 1-4 Wochen entspricht einer Seltenheit, da die Einflussfaktoren einen breiten Möglichkeitsspielraum, die oftmals außerhalb der Sphäre des Anwaltes liegen, zulassen.
Sobald Informationen in Ihrer Angelegenheit vorliegen, werden Sie per E-Mail oder wenn gewünscht postalisch benachrichtigt. Anschließend kann bei Bedarf darüber gesprochen werden. Hierbei ist zu beachten, dass, sofern es sich um Zahlungen handelt, bis zu fünf Tage des Fristendes zusätzlich aufgrund buchhalterischer Gründe zugewartet werden muss.
Rückfragen Ihrerseits sind oftmals per E-Mail sinnvoll, da hier eine Bearbeitung aufgrund terminlicher Organisation und Fallspezifikation rasanter und spezifischer möglich ist. Dies kann ebenso damit verbunden werden, dass ein Rückruf gewünscht ist. Beachten Sie hierbei, dass Ihre Erreichbarkeit in den nächsten 1-3 Tagen entnommen werden kann.
Dies ist vom jeweiligen Fall abhängig. Oftmals, z.B. bei Verteidigeranzeigen einer Klage, Rechtsmittel gegen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid, Bußgeldbescheiden, Strafbefehlen, ist eine Frist von zwei Wochen nach Zustellung (Datum des gelben Briefumschlags), bei Einreichung einer Kündigungsschutzklage drei Wochen, einzuhalten.
Ein fruchtloser Ablauf dieser kann zu erheblichen Nachteilen führen. Überdies können Verjährungsfristen relevant sein.
Ja, Anwälte können deutschlandweit tätig sein. Die Korrespondenz findet dann in der Regel per E-Mail und telefonisch statt. Sollte der Anwalt zu einer entfernten Verhandlung reisen müssen, wird dies besprochen, insbesondere auch die Möglichkeit einer Videoverhandlung.
Ein Gerichtsverfahren beginnt mit der Klageeinreichung, gefolgt von Schriftsätzen, meist einer Verhandlung und einem Urteil, sofern keine einvernehmliche Einigung zuvor geschlossen wird. Bei einigen Zivilverfahren kann Ihr Anwalt Sie allein vertreten, außer das Gericht fordert Ihr persönliches Erscheinen. Eine Entbindung dessen kann jedoch möglich sein.
Wenn Sie einen gerichtlichen Termin nicht wahrnehmen können, kann dieser in Ausnahmefällen, z.B. bei Krankheit, Urlaubsabwesenheit (sofern vor Kenntnis des Termines die Buchung stattfand) oder wichtigen Terminkollisionen, auf Antrag verschoben werden. Beachten Sie, dass hierzu Nachweise einzureichen sind.
Im Strafverfahren erhalten Sie als beschuldigte Person eine Vorladung und müssen zur gerichtlichen Verhandlung erscheinen. Die alleinige Anwesenheit Ihres Anwaltes als Strafverteidiger ist grundsätzlich nicht ausreichend.
Ihr Anwalt steht Ihnen zur Verfügung und beantwortet Ihre Fragen hierauf. Wichtig ist jedoch, dass Sie ehrlich und präzise sind (wie gegenüber Ihrem Anwalt), Ihre Unterlagen sortiert haben und ruhig bleiben. Eine emotionale Überreaktion ist in angespannten Situation wenig förderlich. Ihr Anwalt steht Ihnen während der Verhandlung zur Seite und kann die Verhandlung auch unterbrechen lassen. Sie können sich auf diesen und dessen Erfahrungen verlassen.
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