Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen einer Person nach ihrem Tod geschieht. Es bestimmt die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorliegt, und legt fest, in welcher Reihenfolge Angehörige erben. Gleichzeitig bietet es mit Testament und Erbvertrag die Möglichkeit, den Nachlass individuell zu gestalten.
Nahe Angehörige sind durch das Pflichtteilsrecht besonders geschützt und erhalten einen Mindestanteil, auch wenn sie enterbt wurden. Außerdem umfasst das Erbrecht die Nachlassabwicklung, etwa durch den Erbschein, die Verwaltung von Erbengemeinschaften und die Haftung für Schulden des Verstorbenen.
Ziel des Erbrechts ist es, die gerechte Verteilung des Nachlasses sicherzustellen und klare Regeln für Ansprüche der Erben zu schaffen.
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