Das allgemeine Zivilrecht ist Kern des deutschen Zivilrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen dem Grunde nach. Primäre Grundlage hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Insbesondere die Allgemeinen Vorschriften, Regelungen von Rechtsgeschäften, Entstehung und Inhalt von Verpflichtungen sowie die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen werden umfasst. Zentrale Themen sind unter anderem die Gewährleistung von Rechten und Pflichten der Parteien, vertragliche und deliktische Ansprüche, sowie die Regelung zur Haftung.
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