Das Strafrecht regelt die Ahndung von Straftraten, die als sozialschädlich gelten und mit einer staatlichen Strafe bedroht sind. Primär ist dies im Strafgesetzbuch (StGB) verankert. Unterschieden wird zwischen Vergehen und Verbrechen.
Die Strafbarkeit setzt eine rechtswidrige und schuldhafte Tat voraus. Wesentliche Bestimmungen betreffen die Strafzumessung, die Täterschaft und die Teilnahme sowie das Strafverfahren nach der Strafprozessordnung (StPO).
Sanktionen können Freiheitsstrafe (mit oder ohne Bewährung), Geldstrafen oder Maßregeln der Besserung und Sicherung sein. Davon zu Differenzieren ist das Jugendstrafrecht, welches ggfs. auf Heranwachsende Anwendung finden kann.
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