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Ordnungswidrigkeiten

Das Ordnungswidrigkeitenrecht behandelt geringfügige Rechtsverstöße, die keine Straftaten darstellen, jedoch mit Bußgeldern oder anderen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden. Geregelt ist dies im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und betrifft zumeist Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Normen, etwa im Verkehrsrecht.


Beachten Sie, dass innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt eines Bußgeldbescheides (i.d.R. Zustellung mit gelbem Briefumschlag) Einspruch einzulegen ist. 

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