Das Ordnungswidrigkeitenrecht behandelt geringfügige Rechtsverstöße, die keine Straftaten darstellen, jedoch mit Bußgeldern oder anderen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden. Geregelt ist dies im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und betrifft zumeist Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Normen, etwa im Verkehrsrecht.
Beachten Sie, dass innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt eines Bußgeldbescheides (i.d.R. Zustellung mit gelbem Briefumschlag) Einspruch einzulegen ist.
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